Indikation Keratokonus

Die gesetzliche Krankenkasse leistet Festbeträge, wenn folgende Indikationen erfüllt sind:

Die Krankenkassen knüpfen ihre Leistungspflicht an das Vorliegen folgender Bedingungen

Anmerkungen:

Ursache für den Sehschärfenverlust mit der Brille ist die bei dieser Erkrankung einsetzende (und zunehmende) Irregularität der Hornhautform (irregulärer Astigmatismus).
Die Irregularität kann unabhängig von der absoluten Größe der Hornhautradien auftreten.
Versicherte, die vor der Erkrankung große (flache) Radien hatten, erreichen trotz starker Ausprägung des Keratokonus (hohe Irregularität bei Verkleinerung der Radien) die geforderten 7,00 mm nicht.

Völlig zu Unrecht werden sie systematisch von der Kassenleistung ausgegrenzt!

Trübungen, Descemet-Falt-, Vogt'sche Linien, Dickenreduzierung etc. müssen auch bei stärker ausgeprägtem Keratokonus nicht zwingend vorhanden sein!
Sie sind zudem kein Maß für den erlittenen Sehschärfenverlust!

Der Keratokonus ist für seine Variabilität bekannt.

Indikation Hornhauttransplantat

Ist eine Transplantation durchgeführt worden hat der Versicherte grundsätzlich Anspruch auf Contactlinsen,
Weitere Angaben von Brillenglasstärke, Sehschärfe (Visus) etc. sind nicht erforderlich.

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