Keratokonus-Info
Keratokonus ist eine Erkrankung des Auges bei der die Hornhaut zunehmend ihre bisherige Form verliert.
Es sind mehr Männer (ca 2/3) als Frauen betroffen.
Bemerkt wird die Erkrankung in der Regel im Alter von 20 bis 35 Jahren durch eine nachlassende Sehschärfe mit der Brille.
Was passiert
Zunächst wird die Hornhautform leicht irregulär.
Der obere Hornhaut-Quadrant wird flacher (weiter), der untere steiler (enger).
Die Irregularität nimmt zu, die Hornhaut wird zentral dünner und die Form spitzer ("Konus").
Die Brillen-Sehleistung fällt dann erheblich.
Begleitend können Trübungen, Narben und "Falten" auftreten.
Die Brille
kann einen irregulären Astigmatismus (ausgelöst durch die irreguläre Hornhautform) nicht ausgleichen. Jeder Brillenwert bleibt ein mehr oder weniger schlechter Kompromiss.
Die formstabile (Spezial-)Linse
korrigiert den irregulären Astigmatismus sofort beim Aufsetzen durch die sogenannte Tränenlinse. Sie gleicht die unterschiedlichen Radien aus, die Mehrfachbrechungen werden erheblich reduziert.
Ziel der Anpassung
ist es überhaupt wieder Sehschärfe zu erlangen. Dabei die Hornhaut so wenig wie möglich zu belasten und den Termin einer etwaigen Hornhauttransplantation soweit wie möglich nach hinten zu verschieben.
Anpassdetails
Im oberen Quadranten weisen rotationssymetrische Hartlinsen häufig einen steilen Sitz aus (Radien kleiner, enger).
Im unteren Quadranten sitzt die Linse häufig flach (weit). Bei ausgeprägtem Keratokonus können sie sogar etwas in der Luft hängen.
Der Sitz ist häufiger instabil, Verlust möglich.
Die Vorwölbung (Ektasie) sollte möglichst wenig(er) Druck erhalten, um Eintrübungen und Narben nicht zu begünstigen.
Da Keratokonus in Form und Ausprägung recht variabel ist, kommen entsprechende Speziallinsen zur Anwendung.
Die Abstimmung sämtlicher Anforderungen ist z.T. mühsam, man kann sie auch als „sportlich“ bezeichnen.
Gesetzliche Krankenkassen
Der Sehschärfenverlust mit der Brille wird durch die (zunehmende) Irregularität verursacht.
Dabei ist es völlig unerheblich in welcher Höhe die Hornhautradien vorliegen.
Auch Trübungen, Falten, Narben etc. müssen nicht zwingend vorhanden sein.
Die jetzige gesetzliche Regelung grenzt systematisch alle Versicherten von der Kassenleistung aus, die flache Radien haben (hatten) und bei denen keine Narben etc. vorliegen (siehe "Preise/Indikationen/Keratokonus").
